Verpackungsverordnung - Seite 1





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Was will die neue Verpackungsverordnung (5. Novelle) – Was ist neu?

  • Ab 1.1.2009 müssen für Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher (Endkunden) anfallen, Gebühren bezahlt werden - egal wie gering die Menge an Verpackung auch ist.

  • Und zwar von allen gewerblich tätigen Personen und Firmen, die Waren verpacken und auf den Weg bringen (= "Erst-Inverkehrbringer").

  • Ab 1.1.2009 werden Verstöße kontrolliert und bestraft (Ordnungswidrigkeit!). Das heißt: Wer lizenzieren muss, das aber nicht tut, läuft Gefahr, bestraft zu werden.

  • Die Kennzeichnung lizenzierter Verpackungen entfällt, d. h. lizenzierte Verpackungen tragen keinen Aufdruck.

  • "Endverbraucher". = sind im Sinne der neuen Verpackungsverordnung z.B. auch kleinere Betriebe, Behörden oder Ärzte ... also sprich alle die anfallende Verpackungen über den "Hausmüll" entsorgen.


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