Was will die neue Verpackungsverordnung (5. Novelle) – Was ist neu?
Ab 1.1.2009 müssen für Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher (Endkunden) anfallen, Gebühren bezahlt werden - egal wie gering die Menge an Verpackung auch ist.
Und zwar von allen gewerblich tätigen Personen und Firmen, die Waren verpacken und auf den Weg bringen (= "Erst-Inverkehrbringer").
Ab 1.1.2009 werden Verstöße kontrolliert und bestraft (Ordnungswidrigkeit!). Das heißt: Wer lizenzieren muss, das aber nicht tut, läuft Gefahr, bestraft zu werden.
Die Kennzeichnung lizenzierter Verpackungen entfällt, d. h. lizenzierte Verpackungen tragen keinen Aufdruck.
"Endverbraucher". = sind im Sinne der neuen Verpackungsverordnung z.B. auch kleinere Betriebe, Behörden oder Ärzte ... also sprich alle die anfallende Verpackungen über den "Hausmüll" entsorgen.
Die Druckversion dieser Seiten:
Der Vertrag:
Alle Tipps und Tricks rund um´s Verpacken finden Sie hier.
Jetzt mit ratioform interaktiv informieren und teure Pack-Fehler vermeiden!
Wählen Sie direkt bei Ihrer Bestellung aus:
Verpackungsbuch "Verpackt und zugeklebt"
Praxis-Handbuch für profes- sionelles Verpacken. Ein Nachschlagewerk auf 190 Seiten. Als Sofortgeschenk. Gratis ab einem Netto- bestellwert von € 500.-.